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Der 1. Mai war, ist und bleibt ein Kampftag!

|   VVN BdA Chemnitz

Für Frieden, gegen Faschismus, Rassismus und für sozialen Fortschritt werden 

Chemnitzerinnen und Chemnitzer demonstrieren. 

Heraus zum 1. Mai 9 Uhr am Karl-Marx-Monument und 12 Uhr auf dem Neumarkt 

Wir, Mitglieder der VVN-BdA Chemnitz sind ab 10 Uhr auf dem Neumarkt mit einem Info-Stand vertreten. 

Kleiner Geschichtsabriss: 

Die nordamerikanische Arbeiterbewegung rief 1886 zur Durchsetzung des Achtstundentages zum Generalstreik am 1. Mai auf. Vorbild waren Die Massendemonstration am 1. Mai 1856 im australischen Bundesstaat Victoria, die ebenfalls den Achtstundentag forderte. Auf dem Gründungskongress der Zweiten Internationale im Juli 1889 wurde der 1. Mai als „Kampftag der Arbeiterbewegung“ ausgerufen. Am 1. Mai 1890 wurde dieser „Protest- und Gedenktag“ erstmalig mit Massenstreiks und Massendemonstrationen in der gesamten Welt begangen. Auch in Deutschland organisierten sich Millionen von Menschen unter Führung der Gewerkschaften, der SPD und KPD um besonders am 1. Mai für die Durchsetzung ihre Interessen, für Frieden, gegen Nazis und demokratische sowie soziale Forderungen zu demonstrieren. Der Versuch der Weimarer Nationalversammlung, den 1. Mai zum gesetzlichen Feiertag zu bestimmen, hatte nur für das Jahr 1919 Erfolg. Als Blutmai gingen die Demonstrationen vom 1. bis 3. Mai 1929 in Berlin ein, bei denen die Polizei unter dem SPD-Polizeipräsidenten Zörgiebrl hart vorging. Dabei wurden 33 Zivilisten getötet sowie zahlreiche Teilnehmer und Unbeteiligte verletzt. In der Zeit des Faschismus wurde der 1. Mai gesetzlichen Feiertag. Am 2. Mai 1933 wurden die Gewerkschaftshäuser gestürmt und die Vermögen beschlagnahmt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der 1. Mai als Feiertag im Jahr 1946 durch den Alliierten Kontrollrat bestätigt. Maikundgebungen durften jedoch nur eingeschränkt durchgeführt werden. Der 1. Mai ist in der BRD gesetzlicher Feiertag. Die amtliche Bezeichnung in Deutschland ist durch Gesetze der einzelnen Länder geregelt. 

Der 1. Mai wird z. Bsp. auf Grundlage des nordrhein-westfälischen Feiertagsgesetzes als Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde begangen. In der DDR und weiteren sozialistischen Ländern wurde der 1. Mai als „Internationaler Kampf- und Feiertag der Werktätigen für Frieden und Sozialismus“ mit großen Maidemonstrationen begangen und auf die Traditionen der internationalen Arbeiterbewegung verwiesen. Symbol des 1. Mai ist die rote Mainelke.

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