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Wir erinnern - Überfall auf die Sowjetunion 22.Juni 1941

| VVN BdA Chemnitz

Die faschistische Wehrmacht marschierte am 22. Juni 1941 im antikommunistischen Auftrag und im grenzenlosem Wahn in die Sowjetunion ein

In der Hetzschrift "Mein Kampf" entwickelte Adolf Hitler in einem besonderen Kapitel seine Sicht auf die künftige Ostpolitik und Lebensraumpläne. Er rief dazu auf, dem deutschen Volk den „ihm gebührenden Grund und Boden auf dieser Erde zu sichern“ und bekundete:

„Damit ziehen wir Nationalsozialisten bewußt einen Strich unter die außenpolitische Richtung unserer Vorkriegszeit. Wir setzen dort an, wo man vor sechs Jahrhunderten endete. Wir stoppen den ewigen Germanenzug nach dem Süden und Westen Europas und weisen den Blick nach dem Land im Osten. Wir schließen endlich ab die Kolonial- und Handelspolitik der Vorkriegszeit und gehen über zur Bodenpolitik der Zukunft. Wenn wir aber heute in Europa von neuem Grund und Boden reden, können wir in erster Linie nur an Rußland und die ihm untertanen Randstaaten denken."

Am 22. Juni 1941 erfolgte der Einmarsch der faschistischen Wehrmacht in die Sowjetunion mit dem Ziel, den "jüdischen Bolschewismus mit Stumpf und Stil" auszurotten. Es von Anbeginn ein gnadenloser Raub- und Vernichtungsfeldzug gegen die Rote Armee und die gesamte Bevölkerung.
 
Bereits am 12. Mai 1941, fünf Wochen vor dem verbrecherischen Überfall("Unternehmen Barbarossa"), drängte das Oberkommando des Heeres(OKW) bei Hitler darauf, einen Befehl zu erteilen, wonach politische Kommissare der Roten Armee durch das Heer zu erledigen seien.“

Der Befehl(offiziell Richtlinien für die Behandlung politischer Kommissare - "Kommissarbefehl")wurde am 6. Juni 1941 vom Oberkommando der Wehrmacht(OKW) erlassen und wurde an die Kommandeure weitergegeben:

„Politische Kommissare als Organe der feindlichen Truppe sind kenntlich an besonderen Abzeichen – roter Stern mit golden eingewebtem Hammer und Sichel auf den Ärmeln. […] Sie sind aus den Kriegsgefangenen sofort, d. h. noch auf dem Gefechtsfelde, abzusondern. Dies ist notwendig, um ihnen jede Einflussmöglichkeit auf die gefangenen Soldaten abzunehmen. Diese Kommissare werden nicht als Soldaten anerkannt; der für die Kriegsgefangenen völkerrechtlich geltende Schutz findet auf sie keine Anwendung. Sie sind nach durchgeführter Absonderung zu erledigen.“

Ebenso sollten „politische Kommissare aller Art“, nämlich zivile Hoheitsträger und politische Leiter, liquidiert werden, „auch wenn sie nur des Widerstandes, der Sabotage oder der Anstiftung hierzu verdächtig“ seien.

Während der erste Teil des Befehls, die Exekution von Politkommissaren sofort nach deren Festnahme, sich unmittelbar an die Angehörigen der Wehrmacht richtete, war der zweite Teil Aufgabe des Sicherheitsdienstes, der allerdings auf die Unterstützung und Zusammenarbeit mit der Wehrmacht angewiesen war.

Das OKW wies die Kommandanten der Durchgangs- und Kriegsgefangenenlager an, eine grobe Auslese der Gefangenen vorzunehmen, um „sich umgehend von denjenigen Elementen unter den Kriegsgefangenen zu befreien, die als bolschewistische Triebkräfte anzusehen“ seien. Zumeist sorgten die deutschen Lagerärzte für die Identifizierung der Gefangenen.

Einsatzbefehl Nr. 8 vom 17. Juli 1941 für das Generalgouvernement und Ostpreußen. In jedem Kriegsgefangenenlager und Durchgangslager sollten die „in politisch, krimineller oder sonstiger Hinsicht untragbare[n] Elemente“ durch ein Kommando von SS- und SD-Mitarbeitern herausgefiltert werden. Am 21. Juli folgte der Einsatzbefehl Nr. 9, der das Reichsgebiet einbezog, und am 29. Oktober der Einsatzbefehl Nr. 14 für die Einsatzgruppen im besetzten Ostgebiet.

Tausende Kommissare wurden schon bei der Gefangennahme an der Front von Angehörigen der Wehrmacht erschossen. Annähernd 80.000 jüdische kriegsgefangene Angehörige der Roten Armee wurden ermordet.

Ausländische Verbündete des Deutschen Reiches schlossen sich der mörderischen Vernichtungspolitik an. General Antonescu, der nominelle Oberbefehlshaber der „deutsch-rumänischen Heeresfront Rumänien“, fanatischer Antisemit und Antikommunist, wurde über den Kommissarbefehl und den Kriegsgerichtsbarkeitserlass informiert, dessen Richtlinien für die Besatzungspolitik in Transnistra vorsahen, dass politische Kommissare an die Deutschen zu übergeben seien. Die finnische Staatspolizei und die finnischen Streitkräfte überstellten insgesamt fast 2.900 Personen der SS in Kenntnis der Befehlslage. Darunter waren 400 bis 500 Kommunisten und 118 politische Kommissare.

Nach der verlorenen Schlacht um Moskau(1941/42) und des in weiten Teilen panischen Rückzuges wandten die faschistischen Truppen in großen Umfang die Taktik der verbrannten Erde an.

Kurz nach der verheerenden Niederlage von Stalingrad befahl Hitler Anfang 1943, Waffen und Gerät nicht unzerstört in Feindeshand fallen zu lassen sowie alle Dörfer und Unterkunftsmöglichkeiten zu vernichten. Alle Männer zwischen 15 und 65 Jahren seien von der Truppe für Schanzarbeiten mitzuführen. Entsprechend wurde von den deutschen Truppen auf ihrem Rückzug Vieh vertrieben oder vernichtet, Maschinenparks demontiert oder zerstört und wurden Städte, Dörfer und Getreidefelder abgebrannt und Massendeportationen vorgenommen. 

Evakuierte wurden in Trecks von einigen zehntausend Menschen die in Richtung Westen in Marsch gesetzt wurden, immer wieder ohne ausreichende Versorgung und Unterbringung. 

Am 19. März 1945, wenige Wochen vor Kriegsende, erließ Hitler den "Nerobefehl": Alle militärischen Verkehrs-, Nachrichten-, Industrie- und Versorgungsanlagen sowie Sachwerte innerhalb des Reichsgebietes, die sich der Feind zur Fortsetzung seines Kampfes irgendwie sofort oder in absehbarer Zeit nutzbar machen kann, sind zu zerstören.

 

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Jahresnachrichten

NS-Terror und Verfolgung in Sachsen

Dr. Hans Brenner und seine 50 Mitstreiter haben ein umfangreiches Werk über die Anfänge der Konzentrationslager in Sachsen vorgelegt.

Die Neuerscheinung der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung wirft ein neues Licht auf die Zeit der Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945 in Sachsen. Zu den Themen zählen das System der Frühen Konzentrationslager von 1933 bis 1937 (mit mindestens 80 sächsischen Städten und Gemeinden), die politischen Prozesse gegen Gegner des NS-Systems, Opferschicksale aus den verschiedenen Verfolgten-Gruppen und die als Todesmärsche bezeichneten Evakuierungsmärsche aus Konzentrationslagern und deren Außenlagern ab Herbst/Winter 1944 über sächsisches Territorium. 

Mit einem umfangreichen Datenanhang und vier thematischen Karten liefert das Buch neuestes Forschungsmaterial für die sächsische Heimat- und Landesgeschichte.

Brenner, Hans / Heidrich, Wolfgang / Müller, KlausDieter / Wendler, Dietmar (Hrsg.) NS-Terror und Verfolgung in Sachsen.
Von den Frühen Konzentrationslagern bis zu den Todesmärschen Sächsische Landeszentrale für politische Bildung, Dresden 2018, 624 S