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Vorstand des VVN BdA Chemnitz
Als Reichskonkordat gilt der am 20. Juli 1933 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich geschlossene Staatskirchenvertrag.
In diesem völkerrechtlichen Vertrag wurde das Verhältnis zwischen dem faschistischen Deutschen Reich und der römisch-katholischen geregelt und gilt bis zum heutigen Tage.
Der Apostolische Nuntius im Deutschen Reich,Eugenio Pacelli(der spätere Papst Pius XII.), konnte auf Länderebene Konkordate mit Bayern(1924), Preußen(1929) und Baden(1932) schließen. Auf der Reichsebene scheiterten die Verhandlungen jedoch aus verschiedenen
Recht bald nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler wurden die Verhandlungen über ein Reichskonkordat wieder aufgenommen. Historisch gesichert ist, dass die Initiative von der faschistischen deutschen Regierung ausging.
Die „Kundgebung der deutschen Bischöfe“ vom 28. März 1933 lassen den Schluss zu, dass der Episkopat die bisher geltenden Warnungen vor der NSDAP relativierte. Dies kann einerseits als Bemühen gedeutet werden, anstehende Konkordatsverhandlungen nicht zu gefährden, andererseits aber auch als bloße Annahme des „unerwarteten Friedensangebotes", das Hitler in seiner Regierungserklärung vom 23. März 1933, in der er den Kirchen ihre Rechte garantiert und das Christentum als „unerschütterliches Fundament des sittlichen und moralischen Lebens unseres Volkes“ bezeichnet hatte, den Kirchen gemacht hatte. Bereits Anfang März 1933 hatte Papst Pius XI. seine Einstellung zum Nationalsozialismus zwischenzeitlich revidiert. Der Papst lobte Hitler in mehreren Audienzen als Vorkämpfer gegen den "Bolschwismus" und nahm das Lob in abgeschwächter Form auch in eine Ansprache auf, die er am 13. März vor dem römischen Konsistorium hielt. Diese positive Sichtweise auf Hitlers Antikommunismus verbesserte das Verhandlungsklima bei den ersten Sondierungen.
Franz von Papen gab am 2. April 1933 öffentlich bekannt, dass die Reichsregierung den Abschluss eines Konkordats anstrebe. Nach Abschluss des Konkordats 1933 hat der Heilige Stuhl wiederholt nicht widersprochen, dass die Initiative auf jeden Fall aus den Reihen der Reichsregierung gekommen sei.
Hitler hatte großes Interesse am Abschluss eines Konkordats. Er hoffte den Klerus von parteipolitischer Betätigung fernhalten zu können und über kurz oder lang auch die politische Vertretung der Katholiken im Reich, die Zentrumspartei, ausschalten zu können, wenn sich der Nationalsozialismus als kirchenfreundlich zeige und dadurch verstärkt ins katholische Wählerreservoir eindringen könne.
Die erste Verhandlungsrunde tagte Ostern 1933 im Vatikan. Das Angebot ging Hitler jedoch nicht weit genug. Er wollte ein generell festgeschriebenes Verbot politischer Betätigung für Kleriker durchsetzen.
Nach offenem Straßenterror der SA gegen den in München stattfindenden Gesellentag des Kolpingwerkes am 11. Juni 1933 erschien die letzte Forderung vordringlich. Die Bischöfe glaubten, nur noch durch die Garantie der katholischen Verbände in einem Konkordat den Verbandskatholizismus vor der Gleichschaltung retten zu können.
Die zweite Verhandlungsrunde erarbeitete bis zum 1. Juli den später dann auch beschlossenen Vertragstext. Die deutschen Bischöfe rieten Pacelli zur Annahme.
Von Papen holte am 2. Juli Hitlers Zustimmung zum Entwurf ein. Nach der erzwungenen Selbstauflösung von Bayrischer Volkspartei und Zentrumspartei am 4. bzw. 5. Juli entfiel für den Heiligen Stuhl auch eine Rücksichtnahme auf den politischen Katholizismus und so folgte am 8. Juli die Paraphierung durch die Verhandlungspartner. Noch am selben Tag hob Hitler in einer Verordnung alle Zwangsmaßnahmen gegen katholische Organisationen und Geistliche auf.
Am 20. Juli wurde das Reichskonkordat im Vatikan feierlich durch Pacelli und von Papen unterzeichnet, die Ratifizierung durch das Deutsche Reich erfolgte am 10. September 1933.
Das Konkordat regelt die wechselseitigen Rechte und Pflichten des Deutschen Reiches und der katholischen Kirche im Reichsgebiet.
Das Konkordat besteht aus drei Teilen:
Während die ausgehandelten Ergebnisse und das Zusatzprotokoll veröffentlicht wurden, wurde der Anhang geheim gehalten, da seine Regelungen gegen den Versailler Vertrag verstießen.
Ein vierter Teil sollte die gemäß Artikel 31 geschützten katholischen Organisationen aufzählen und erst später unterzeichnet werden; dazu kam es aber nicht mehr.
Die wesentlichen ausgewählten Vereinbarungen des Konkordats sind:
Durch den Konkordatsabschluss mit dem Heiligen Stuhl war es den Faschisten gelungen, viele ihrer Kritiker aus dem politischen Katholizismus vorläufig ruhigzustellen und das verbreitete Misstrauen von Teilen der katholischen Bevölkerung gegen den von ihnen als unchristlich und kirchenfeindlich angesehenen Nationalsozialismus abzuschwächen.
Insgesamt wird das Konkordat nicht nur innenpolitisch, sondern auch international zumeist als ein nicht zu unterschätzender Prestigegewinn für Hitler beurteilt. Das Konkordat stellte den bis dahin größten – auch als Form der moralischen Anerkennung hoch anzusiedelnden – Erfolg der faschistischen Außenpolitik dar.
Die in Artikel 27 garantierte Unabhängigkeit der Militärseelsorge wurde im 2. Weltkrieg häufig missachtet und Befehle wurden durch Militärs an Priester gegeben und von diesen befolgt.
Voraussetzung für die Weiterexistenz des Verbandskatholizismus war freilich die politische Enthaltsamkeit der Verbände. Tatsächlich zogen sich etwa die großen sozialen Organisationen verstärkt in den Binnenraum der Kirche zurück. Nicht unter das Konkordat fielen die offiziell überkonfessionellen, aber katholisch geprägten christlichen Gewerkschaften, die dann auch im Frühjahr 1933 aufgelöst wurden.
Das Abrücken des Vatikans vom politischen Katholizismus führte noch vor der Unterzeichnung des Konkordats zum Ende der katholischen Parteien Zentrum und BVP. Das zusätzliche Verbot des Vatikans für den Klerus, sich in Parteien zu engagieren (Artikel 32), nahm dem politischen Katholizismus auch diese letzte Möglichkeit, sich zu äußern.
Seit Ende 1935 gab es Auseinandersetzungen zwischen Teilen der katholischen Kirche und der Regierung Hitler. Die Kritik an der faschistischen Kirchenpolitik gipfelte schließlich in der Enzyklika "Mit brennender Sorge"(1937) von Papst Pius XI. Darin warf Pius den Faschisten vor, dass „Vertragsumdeutung, die Vertragsumgehung, die Vertragsaushöhlung, schließlich die mehr oder minder öffentliche Vertragsverletzung zum ungeschriebenen Gesetz des Handelns gemacht wurden“. Der Protest blieb allerdings weitgehend wirkungslos.
Nach dem 2. Weltkrieg war zunächst umstritten, ob das Reichskonkordat weiterhin Bestand habe. Das Reichskonkordat wurde mit Art. 123 Absatz 2 GG implizit anerkannt, ohne dass man es aufzuführen brauchte. Einer der Gründe war wohl, dass im Falle der Fortgeltung des Konkordats die Bistümer in den Ostgebieten des Deutschen Reiches vom Vatikan als Bistümer in Deutschland behandelt werden würden, solange diese nur unter polnischer Verwaltung standen, aber (noch) nicht formal abgetreten waren.
Im erlassenen Konkordatsurteil vom 26. März 1957 stellte das Bundesverfassungsgericht fest - das Reichskonkordat sei gültig zustande gekommen, die Bekanntmachung im Reichsgesetzblatt durch Reichskanzler Adolf Hitler, Reichsminister des Auswärtigen Freiherr von Neurath und Reichsminister des Innern Frick geschah am 12. September 1933.
Dabei stellte das Gericht fest, dass die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich identisch mit dem Deutschen Reich ist. Das Konkordat wurde nie gekündigt und besteht nach wie vor fort. Obwohl es auf Grundlage des faschistischen Ermächtigungsgesetzes abgeschlossen wurde und damit nicht im Verfahren zustande kam, das die Weimarer Reichsverfassung vorsah, sei die Art des Zustandekommens wie bei anderem vorkonstituellem Recht unschädlich, da sich die faschistische Gewaltherrschaft zu diesem Zeitpunkt bereits faktisch durchgesetzt habe. Das Reichskonkordat wird als einziges heute noch gültiges außenpolitisches Abkommen aus der Zeit des faschistischen Deutschen Reiches bezeichnet.
Neben den fragwürdigen Umständen des Zustandekommens des Konkordats wird von Kritikern vor allem vorgebracht, es unterlaufe die Trennung von Staat und Kirche. Artikel 18 des Konkordats schreibe staatliche Leistungen an die katholische Kirche fort und stehe damit im Widerspruch zum Artikel 138 der Weimarer Verfassung, der über Artikel 140 des Grundgesetzes weiterbesteht und fordert, dass die „auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch die Landesgesetzgebung“ abzulösen seien, was in den mehr als 100 Jahren, die seit Verkündung der Weimarer Verfassung verstrichen sind, nicht geschehen ist.
Quellen/Literatur


(Erfolg im unermüdlichen Kampf - Arbeitskreis »Trier im Nationalsozialismus« der AG Frieden e. V.)
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Tschechoslowakische Widerstandskämpfer verübten am 27. Mai 1942 ein erfolgreiches Attentat auf Reinhard Heydrich, Leiter des Reichssicherheitshauptamtes. Die faschistischen Besatzer reagierten mit massiven Vergeltungsmaßnahmen.
Am Abend des 9. Juni 1942 umstellten deutsche Polizeikräfte den Ort. Alle 172 Männer, die älter als 15 Jahre waren, wurden am Morgen des 10. Juni erschossen, 195 Frauen wurden, nachdem sie in einer Turnhalle in Kladno von den Kindern getrennt worden waren, in das KZ Ravensbrück deportiert, wo 52 von ihnen ermordet wurden. Sechs Schwangere wurden nach Prag gebracht, nach der Entbindung von ihren Neugeborenen getrennt und ebenfalls ins KZ Ravensbrück deportiert. Lidice wurde in Brand gesteckt, gesprengt und dann eingeebnet.
Nach der Trennung von ihren Müttern wurden die Kinder in ein Lager nach Litzmannstadt verbracht. 82 Kinder wurden vergast sowie sieben zwecks Germanisierung in ein Lebensborn-Heim gesteckt.
Zur Erinnerung und Mahnung wurde eine Bronzegruppe mit den Abbildern der 82 Kinder von der Bildhauerin Marie Uchytilová geschaffen.
Für den Erhalt und einer notwendigen Restaurierung des Denkmals werden Spenden eingeworben.
Post aus Lidice(Auszug):
Wir freuen uns stets über Unterstützung und sind sehr dankbar, wenn Sie unser Vorhaben, das Kinderdenkmal zu restaurieren finanziell unterstützen. Wir haben auch einen Bankaccount bei der Česká národní banka, wo Gelder auch in Euro überwiesen werden können:
Pamatnik Lidice
IBAN: CZ96 0710 0000 0000 0133 4141
BIC: CNBACZPP
Kinderdenkmal
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und nochmals vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit herzlichen Grüßen
Eduard Stehlík
PhDr. Eduard Stehlík, Ph.D., MBA
Dr. Hans Brenner und seine 50 Mitstreiter haben ein umfangreiches Werk über die Anfänge der Konzentrationslager in Sachsen vorgelegt.
Die Neuerscheinung der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung wirft ein neues Licht auf die Zeit der Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945 in Sachsen. Zu den Themen zählen das System der Frühen Konzentrationslager von 1933 bis 1937 (mit mindestens 80 sächsischen Städten und Gemeinden), die politischen Prozesse gegen Gegner des NS-Systems, Opferschicksale aus den verschiedenen Verfolgten-Gruppen und die als Todesmärsche bezeichneten Evakuierungsmärsche aus Konzentrationslagern und deren Außenlagern ab Herbst/Winter 1944 über sächsisches Territorium.
Mit einem umfangreichen Datenanhang und vier thematischen Karten liefert das Buch neuestes Forschungsmaterial für die sächsische Heimat- und Landesgeschichte.
Brenner, Hans / Heidrich, Wolfgang / Müller, KlausDieter / Wendler, Dietmar (Hrsg.) NS-Terror und Verfolgung in Sachsen.
Von den Frühen Konzentrationslagern bis zu den Todesmärschen Sächsische Landeszentrale für politische Bildung, Dresden 2018, 624 S

Erinnerungnen von Richard Thiede (1906 - 1990) Herausgegeben von Gert Thiede
Zu diesem Bericht Im Januar 1984, mit bereits 78 Jahren, hat mein Vater versucht, sein persönliches Leben schriftlich festzuhalten.
Sein Ziel war es, die Erinnerungen einmal in einer Schrift zusammenzufassen und der Öffentlichkeit oder einem Museum zur Verfügung zu stellen. Dabei kam es ihm vor allem darauf an, die in Zeiten politischer Engstirnigkeit mancher Funktionäre, ihre abwertende und abweisende Einschätzung zum Wirken der Freien-Arbeiterunion-Deutschlands (FAUD) in der Betrachtung der Arbeiterbewegung richtig zu stellen. ....

"Tagebuch eines Kriegsgefangenen" von Jan Deremaux (Herausgeber: AKuBiZ e.V., Schössergasse 3, 01796 Pirna, www. akubiz.de)
Das ursprüngliche Tagebuch aus den Niederlanden basiert auf Notizen auf losen Blättern. Während seines Aufenthaltes vom Februar bis April 1945 in Pirna hat Deremaux diese selbst zu einem Tagebuch zusammen getragen. Dem Tagebuch sind Texte vorangestellt die das Kriegsgefangenenwesen, die Kriegswirtschaft des Deutschen Reiches und das System der Zwangsarbeit sowie die spezifische Situation der niederländischen Kriegsgefangenen und die Geschichte der Burg Hohenstein beleuchten.(RB)

